Unterhalt

Im Falle der Trennung von Ihrem Partner oder der Scheidung ist der Themenbereich des Unterhaltes von großer Bedeutung.

Eine Trennung oder Scheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie keine finanzielle Unterstützung erhalten. Es müssen die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen bzw. Geschiedenenunterhalt geprüft werden.

Gerade in den Fällen, in denen Kinder aus einer Ehe oder Partnerschaft hervorgegangen sind, bedeutet dies aber für beide Seiten eine große finanzielle Umstellung. Dazu ist kompetente Hilfe notwendig:

Ich fordere für Sie und ggfs. Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehre solche Ansprüche ab. Die Unterhaltsansprüche müssen dem Grunde und der Höhe nach überprüft werden. Hier für ist die korrekte Ermittlung des jeweiligen Einkommens wichtig. Weiterhin müssen berechtigte abzugsfähige Beträge berücksichtigt und eventueller Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Auch wenn Sie von Ihren Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Sollte schon ein Unterhaltstitel bestehen, kann ich für Sie die Abänderungsmöglichkeiten überprüfen. Dies gilt auch für ausländische Unterhaltstitel.

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind einige Besonderheiten zu beachten. Das gleiche gilt, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in Deutschland lebt, da am Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten unterschiedliche Währungs- und Kaufkraftverhältnisse bestehen können.