Gebühren

Meine Gebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe meiner Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Wert Ihres konkreten rechtlichen Problems (Gegenstandswert) und dem Umfang meiner Tätigkeit. Die Gebührentabelle des RVG ist nach Gegenstandswerten aufgebaut. Daraus folgt, dass die in einer bestimmten Angelegenheit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei jedem Rechtsanwalt grundsätzlich gleich hoch sind. Einem Rechtsanwalt ist es grundsätzlich untersagt, von seinem Mandanten geringere Gebühren zu verlangen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt.

Neben der Abrechnung nach Gegenstandswerten und Rahmengebühren lässt das RVG unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vereinbarung von Stundenhonoraren und Pauschalvergütungen zu. In geeigneten Fällen kann ich Ihnen eine entsprechende Gebühren-vereinbarung unterbreiten. In allen Rechtsangelegenheiten kann einem Auftraggeber, der kein Unternehmer ist, für ein erstes Beratungsgespräch eine Gebühr von maximal € 190,00 zzgl. USt. berechnet werden.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Antrag Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu erhalten (http://justiz.hamburg.de/contentblob/1931030/data/prozesskostenhilfeantrag.pdf). Hierfür muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Weiterhin muss die Partei auf Grund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht in vollem Umfang aufbringen können. Bitte sprechen Sie mich gegebenenfalls an, sodass ich Sie hierzu genauer beraten und mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Schritte einleiten kann.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führe ich für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer.

Über die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren gebe ich Ihnen gern Auskunft. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit mir auf. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.