Zugewinn

Anders als allgemein vermutet wird, behält jeder Ehegatte oder Lebenspartner nach der Heirat sein Vermögen und verwaltet es auch weiter selbständig.

In den meisten Fällen wird in der Ehe Mangels anderer Vereinbarung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen.

Beim Scheitern der Ehe oder Lebenspartnerschaft wird nicht das Vermögen im Ganzen, sondern nur der während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen (Zugewinnausgleich). Für die Prüfung, ob Sie einen Anspruch auf Ausgleich eines Zugewinns haben, muss daher ermittelt werden woraus das Vermögen jedes Ehegatten am Anfang der Ehe oder Partnerschaft, bei der Trennung und bei der Zustellung des Scheidungs- oder Aufhebungsantrages bestanden hat. Bei der Ermittlung dieser Daten helfe ich Ihnen.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Gerne kann bei einer individuellen Erstberatung über die Lösungsmöglichkeiten für Ihren Fall gesprochen werden. Eine Beratung kann auch vor einer möglichen Eheschließung sinnvoll sein.